Zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten müssen Personen, die Röntgenstrahlung anwenden, die erforderliche Fachkunde bzw. die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen. Bestandteil dieses Nachweises ist die Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen im Strahlenschutz.
Die Fachkunde ist regelmäßig alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder einer anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme zu aktualisieren.
Wir bieten individuelle Spezialkurse zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz Nr. 4, weiterführende Techniken (z. B. digitale Volumentomographie) (Teil A), und Nachweis über die entsprechende Sachkunde (Teil B, im Abstand von 3 Monaten), ab sofort an.
