Neuauflage der Broschüre

BSK
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“A-B-C Heilmittel-Richtlinie”

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln.

Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisherigen Richtlinien für die Versorgung von Patienten überarbeitet hat, sind diese im Sommer 2022 in Kraft getreten.

In einer jetzt überarbeiteten Neuauflage der Broschüre „ABC Heilmitte-Richtlinie“ stellt die Autorin, Marion Rink, selbst Patientenvertreterin im G-BA, die neuen Bestimmungen vor. Ziel war es dabei, die bisherige Richtlinie zu vereinfachen und den veränderten Bedarfen von Patienten anzupassen.

Die Broschüre, die sich an Ärzte, Therapeuten und Patienten richtet, kann beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. bestellt werden: https://shop.bsk-ev.org/Ratgeber_1 oder telefonisch: 06294 428170

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