Ästhetische Rehabilitation eines Bruxismus-Patienten – Die Abrechnung
Der geschilderte Patientenfall von Dr. Miguel Stanley zeigt eindrucksvoll die Bedeutung der digitalen Zahnheilkunde auf. Aufgrund der Läsionen und der persönlichen Vorstellung von Ästhetik wünschte sich der Patient eine umfassende Therapie, deren optimale Umsetzung ohne Intraoralscanner kaum möglich gewesen wäre. Für die Abrechnung ist der dargestellte Patientenfall eine Herausforderung.
Die Honorierung des Intraoralscans erfolgt mittels GOZ 0065. Mit der Einführung der neuen GOZ wurde diese Position eigens geschaffen. Die GOZ 0065 darf auch mehrfach je Sitzung berechnet werden, sie fällt somit je Scan an. Leistungsinhalte für diese Position sind vorbereitende Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und die Archivierung. Eine aufwendige Bissregistrierung und die Überarbeitung der digitalen Daten zur Diagnostik und Planung werden jedoch nicht berücksichtigt. Um diese Punkte berechnen zu können, darf der Zahnarzt gemäß § 6 (1) auf die analoge Berechnung zugreifen, die in der Honorierung einen angemessenen Spielraum lässt. Die weitere Abrechnung der Therapie erfordert eine gute Dokumentation und Absprache der einzelnen Behandlungsschritte (siehe Tabelle im Download).
Die geschilderte Therapie zeigt deutlich, dass viele Leistungen in der GOZ nicht berücksichtigt sind. Da es sich um selbstständige Leistungen handelt, ist der Zugriff auf die analoge Berechnung gemäß § 6 (1) möglich. Dies erlaubt Ihnen eine reale und individuelle Kalkulation. Problematisch wird die Erstattung werden, denn nicht jede PKV akzeptiert die analoge Berechnung der Leistungen. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Behandlungsschritte inklusive analoger Positionen und eine Kostenzusage der PKV sind daher dringend zu empfehlen.
Die Zuordnungen zu den analogen Positionen wurden „fett“ gedruckt. Die Anzahl variiert in diesem Beispiel deutlich, daher kann hier nur mit „?“ gearbeitet werden. In der analogen Berechnung bestimmt der Zahnarzt, wie er die analoge Position verorten möchte. Hier kann je Zahn, je KH/FZ oder Kiefer aber auch je Aufbau kalkuliert werden. Die benannten Overlays können auch aufgrund der geschilderten Indikation als „direkter Wiederaufbau verlorener Zahnsubstanz aufgrund Abrasion“ oder „direkte dauerhafte Funktionsflächen“, aber auch als „direkt geschichtete Table Top“ bezeichnet werden.
